Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass ab dem 6. Juni 2020 Trainings wieder weitgehend normal stattfinden dürfen. Die Lockerungen bedeuten einen grossen Schritt zurück in Richtung Normalität.
Im Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt wieder in allen Sportarten zulässig. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist; sei dies aufgrund der Spielanordnung in Mannschaftssportarten oder bei Kampfsportarten wie Schwingen, Boxen oder Silat. Bei der Ausübung dieser Sportaktivitäten müssen jedoch die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.
Versammlungsverbot:
30 statt 5 Personen
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen
Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze
wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht. Somit können auch
wieder Trainings draussen mit grösseren Gruppen stattfinden.
Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, Wie Silat, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt.
Weiterhin gelten die Übergeordnete Grundsätze im Sport
- Symptomfrei ins Training/Wettkampf
- Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
- Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
- Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
- Bezeichnung verantwortlicher Person
Für Vereine und auch die Sportanlagenbetreiber gilt, dass die Anlagen, Garderoben usw. ab dem 6. Juni entsprechend den normalen Richtlinien gereinigt werden müssen und keine ausserordentlichen Reinigungsmassnahmen und Desinfektionen mehr notwendig sind.
Wir wünschen euch viel Spass bei der Rückkehr zum normalen Trainingsbetrieb.
Pencak Silat Verband Schweiz