Weiteres Vorgehen für die schrittweise Wiederaufnahme der Trainings- und Bewegungsaktivitäten

Geschätzte Schulleiterinnen und Schulleiter

Am 29. April 2020 hat der Bundesrat auch eine Lockerung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus im Sport beschlossen. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport.

Trainings wieder erlaubt

Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.

Hygienevorschriften und Schutzkonzepte der Sportverbände

Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist.

Der Pencak Silat Verband Schweiz erstellt zurzeit das Schutzkonzept und wird dieses dem BAG/BASPO zur Prüfung vorlegen. Bei positiver Rückmeldung wir es dann den Schulen und Vereinen zugestellt.

Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Pencak Silat Verband Schweiz